Title: Das sind die Vorschriften zur Praxisplanung
Author: RegioHelden
Published: 3. November 2023
Last modified: 19. Januar 2026

---

# Das sind die Vorschriften zur Praxisplanung

 Veröffentlicht am [3. November 202319. Januar 2026](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/)

Egal, ob Sie eine alte **Praxis übernehmen oder Ihre eigene gründen** – die richtige
Praxisplanung ist wichtig, damit später alles reibungslos läuft, und umfasst weit
mehr als die Ausstattung der Räume. Es geht dabei nämlich nicht nur darum, das Personal
zu entlasten und eine **angenehme Atmosphäre **für die Patienten und Patientinnen
zu schaffen. Auch **Sicherheitsaspekte **und die dazugehörigen **gesetzlichen Vorgaben**
müssen bei der [Praxisplanung](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/leistungen/praxisplanung/)
beachtet werden. Fehler in der Planung führen oft zu kostspieligen Nachbesserungen
oder sogar zu Bußgeldern. Damit Sie bei der Planung Ihrer Praxis nicht den Überblick
verlieren, haben wir Ihnen in folgendem Ratgeber **wichtige Vorschriften** zusammengefasst,
die Sie beachten sollten.

## Inhaltsangabe

 1.  [Das Wichtigste in Kürze](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2.  [Hygienevorschriften](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#hygienevroschriften)
 3.  [Barrierefreiheit](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#barrierefreiheit)
 4.  [Notausgänge](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#notausgaenge)
 5.  [Pausenraum](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#pausenraum)
 6.  [Datenschutz](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#datenschutz)
 7.  [Medizinische Geräte](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#medizinische-geraete)
 8.  [Belüftung](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#belueftung)
 9.  [Beleuchtung](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#beleuchtung)
 10. [Fazit zur Praxisplanung](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/das-sind-die-vorschriften-zur-praxisplanung/?output_format=md#fazit)

AnnaStills – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Hygienevorschriften für Praxisräume schreiben einfach zu reinigende und desinfizierende
   Materialien vor.
 * Neu eingerichtete Praxen müssen barrierefrei sein und über eine entsprechende
   Toilette verfügen.
 * Mit mehr als zehn Angestellten brauchen Sie einen dedizierten Pausenraum.

## Hygienevorschriften

Die Hygienevorschriften für Arztpraxen werden in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich
gehandhabt – gerade auch in Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel der Corona-Pandemie.
Generell müssen alle Böden, Arbeitsflächen und Wände im Bereich der Patienten- und
Patientinnenversorgung in Ihrer Praxis **fugendicht, einfach zu reinigen **und mit
VHA-gelisteten Desinfektionsmitteln behandelbar sein. Für Operationsräume sind die
Anforderungen noch strenger.

Außerdem muss in jedem Behandlungsraum ein **Waschbecken mit Einmalhandtuchspender**
zum Händewaschen vorhanden sein. Die Armatur sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittelspender
müssen sich **mit dem Ellenbogen bedienen lassen**, um die Verbreitung von Keimen
wirkungsvoll zu verhindern.

Eine **Patiententoilette** ist in medizinischen Räumlichkeiten in der Regel **gesetzlich
vorgeschrieben**, da sie zur Grundversorgung der Patienten und Patientinnen gehört.
Sie unterliegt ebenfalls strengen Hygienestandards und muss mit Einmalhandtüchern,
Seife und Desinfektionsmittel ausgestattet sein. Selbstverständlich sollte das Patienten-
WC **regelmäßig gereinigt** werden.

## Barrierefreiheit

Auch was die Barrierefreiheit angeht, können sich die gesetzlichen Bestimmungen 
je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel bezüglich der Mindestgröße der Räumlichkeiten
oder der Anzahl und Art der Behindertenparkplätze. Generell gilt, dass **alle neu
gebauten Praxen barrierefrei **sein müssen. Das heißt, Sie sind verpflichtet, entsprechende
Rampen und Treppenlifte zu installieren, sofern kein Aufzug vorhanden ist. Auch 
eine **barrierefreie Toilette** ist vorgeschrieben.

Vor allem, wenn in Ihrer Praxis viele ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß
sind, zu den Patienten und Patientinnen gehören, ist Barrierefreiheit nicht nur 
theoretisch, sondern auch **praktisch wichtig**. Am besten testen Sie einmal selbst,
wie gut Sie **mit einem Rollator als Gehhilfe **zu Ihrer Praxis kommen und darin
navigieren können. So erkennen Sie schnell und einfach Verbesserungspotenzial.

## Notausgänge

Im Rahmen des Brandschutzes müssen alle **Notausgänge und Fluchtwege in der Praxis**
gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Sie entsprechende Pläne gut sichtbar in der
Praxis anbringen. Zudem gilt es, die notwendigen Feuerlöscher zu platzieren.

## Pausenraum

Beschäftigen Sie in Ihrer Praxis mindestens zehn Angestellte, benötigen Sie einen**
dedizierten Pausenraum**, der auch für nichts anderes benutzt werden darf. Aber 
auch wenn Sie knapp unter dieser Grenze liegen, sollten Sie nicht auf das **Einrichten
einer Kaffeeküche **verzichten. Schließlich wächst Ihre Praxis im Idealfall noch
und dann ist es praktisch, wenn Sie diese Anforderung bereits erfüllen. Obendrein
ist ein schön gestalteter Pausenraum ein **Plus für Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin**
auf der Suche nach Angestellten. 

## Datenschutz

In ärztlichen Räumlichkeiten gelten strenge Datenschutzvorschriften gemäß der **
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** und dem**Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**.
Besonders der Schutz sensibler Patientendaten steht im Vordergrund. Patientendaten
müssen **sicher gespeichert** werden und der Zugriff darf nur autorisierten Personen
möglich sein. Wartebereiche und Behandlungszimmer sollten möglichst so gestaltet
sein, dass Gespräche nicht von Dritten mitgehört werden können. Zudem ist die Verwendung
von **datenschutzkonformen Praxisverwaltungssystemen** Pflicht.

photowahn – stock.adobe.com

## Medizinische Geräte

Medizinische Geräte in Praxen unterliegen den **Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes****(
MPG)** sowie der **Medizinprodukte-Betreiberverordnung****(MPBetreibV)**. Alle Geräte
müssen regelmäßig gewartet, geprüft und dokumentiert werden. Vor Inbetriebnahme 
sind sicherheitstechnische Kontrollen durchzuführen und das Praxispersonal muss 
in der Handhabung geschult werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch auf der 
sachgemäßen Lagerung und Desinfektion liegen.

## Belüftung

Eine ausreichende Belüftung ist vorgeschrieben, um das Infektionsrisiko zu minimieren
und für ein **gesundes Raumklima** zu sorgen. Nach den Arbeitsstättenrichtlinien(
ASR) muss eine Frischluftzufuhr sichergestellt werden, entweder über **Fensterlüftung**
oder eine **raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage)**. Behandlungs- und Wartebereiche
sollten regelmäßig gelüftet werden, insbesondere in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr.

## Beleuchtung

Die Beleuchtung bei Räumlichkeiten im medizinischen Bereich muss gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien(
ASR A3.4) **angemessen und blendfrei** sein. Untersuchungs- und Behandlungsräume
benötigen außerdem eine hohe Beleuchtungsstärke, während Sie in Warte- und Empfangsbereiche
auf eine eher angenehme, beruhigende Lichtatmosphäre setzen können. 

## Lärmschutz

Um die Konzentration des Personals zu fördern und den Komfort für Patienten und 
Patientinnen zu erhöhen, ist ein effektiver Lärmschutz in der Praxis wichtig. **
Schallabsorbierende Materialien** in Warte- und Behandlungsräumen sowie Maßnahmen
zur **Reduzierung von Geräte- und Telefonlärm** sind zu empfehlen, um den nach ASR
A3.7 zulässigen Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht zu überschreiten. Auch Schallschutztüren
zwischen Wartezimmer und Behandlungsräumen können die Lärmbelastung reduzieren.

## Fazit zur Praxisplanung

Dieser Ratgeber umfasst nur die **wichtigsten Punkte**. Da Sie bei der Einrichtung
Ihrer Praxis sowohl die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien als
auch die Hygienerichtlinien, das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie weitere Gesetze beachten müssen, handelt es sich um ein äußerst **kompliziertes
Unterfangen**. Wer dies in Eigenregie versucht, wird bei der anschließenden Praxisbegehung
häufig auf Fehler hingewiesen, die noch behoben werden müssen. Das kostet sowohl
Zeit als auch Nerven.

Wir empfehlen deswegen, die **Planung Ihrer Praxis ausgewiesenen Experten und Expertinnen**
wie dem Team von Impuls Praxiseinrichtung zu überlassen. Wir kennen uns bestens 
mit den **verschiedenen Vorgaben und gesetzlichen Anforderungen** aus und gestalten
Ihre Praxis sowohl gemütlich und mit einem freundlichen Ambiente als auch rechtssicher.

## Beitragsnavigation

[Wie kann man kleine Räume besser nutzen?](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/wie-kann-man-kleine-raeume-besser-nutzen/)

[Kunst und Dekoration in der Praxiseinrichtung](https://www.impuls-praxiseinrichtung.de/kunst-und-dekoration-in-der-praxiseinrichtung/)